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Monatsarchiv für September 2009

Ist Ping-Betrug legal?

Wednesday, den 9. September 2009

Ein immer wiederkehrendes Thema des Verbraucherschutzes sind sogenannte “Ping-Anrufe”. Dabei handelt es sich um eine skrupellose Bereicherungsmethode zwielichtiger “Mehrwertanbieter”, um ohne Gegenleistung in möglichst kurzer Zeit bei möglichst vielen Opfern zwar nur einen Bagatellschaden zu erzeugen, trotzdem aber angesichts der riesigen Zahlen von Betroffenen einen erheblichen Profit einzufahren.

Solche “Ping-Anrufe” funktionieren dergestalt, dass der Mehrwertanbieter reihenweise ganze Nummernblöcke mit automatischen Anwählmaschinen durchtelefoniert, dabei wird die Anwählmaschine so eingestellt, dass nach dem ersten Klingelton sofort “aufgelegt” wird.

Weil nun eine gewisse Zahl von Opfern denkt, hier einen Anruf verpasst zu haben, erfolgt dann häufig ein Rückruf auf die im Display angezeigte 0137-Nummer. Nur um dann festzustellen, dass man “gelinkt” wurde und soeben einen wenn auch kleinen Beitrag von 1 € zur Mehrung fremden Einkommens geleistet hat. Ein Geschäftsmodell, das sich lohnt – wenn pro Durchgang zehntausende Nummern angewählt werden.

Insgesamt ist überhaupt hierzulande eine Zunahme solcher “kreativer” Geschäftsmethoden zu verzeichnen. So muss der Normalverbraucher nicht nur im Internet, sondern schon dann, wenn er nur den Telefonhörer abhebt, stets auf der Hut sein und mit unseriösen Machenschaften aller Couleur rechnen, um nicht buchstäblich jeden Tag das Fell über die Ohren gezogen zu bekommen. Schon lange erweckt dieses Verhalten “innovativer Jungunternehmer” beim Normalverbraucher erheblichen Unmut. Dieser muss einfach zunehmend den Eindruck bekommen, er sei lediglich noch Zielobjekt, um zu seinen Lasten zur fremden Bereicherung zu dienen.

Es ist die Aufgabe der Justiz, die Bevölkerung so weit irgend möglich vor solchen “Geschäftsmodellen” zu schützen.

Bisher war auch die Justiz eigentlich der Ansicht, dass solche 0137-Ping-Anrufe einen Betrug darstellen.

So hat das LG Hildesheim in der Urteilsbegründung zu einem Prozess wegen eines 0190-Ping-Betrugs folgendes ausgeführt (v. 10.02.2004, 26 KLs 16 Js 26785/02):

Mit einer solchen auf den Zufluss von Telefongebühren aus den eingerichteten Service-Nummern gerichteten Zielvorstellung programmierte der Angeklagte F… die Software der Audiotex-Plattform dahingehend, dass sie auf der Grundlage einer zuvor eingerichteten Datei mit den Daten von 838.880 deutschen Mobilfunkteilnehmern für jede der beiden 0190er-Servicenummem in Einzelläufen jeweils Teilnehmer anwählte. Das Programm wurde so eingestellt, dass die Verbindung sofort nach vollständiger Anwahl der Rufnummer unterbrochen wurde, so dass die Teilnehmer keine Chance hatten, den automatisierten Anruf anzunehmen.

Beabsichtigte Folge war, dass im Display der Mobiltelefone der Angerufenen ein entgangener Anruf durch die jeweils von der Audiotex-Plattform gerade verwendete 0190er-Servicenummer angezeigt wurde.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft mit Beschluß vom 23.09.2004 bezüglich eines Angeklagten wegen dessen Strafaussetzung zur Bewährung zur Neuentscheidung an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Grundsätzliche Zweifel an der Strafbarkeit der dem Verfahren zugrundeliegenden Lockanrufe hatte der BGH ebenfalls nicht geäußert.

Das LG Hildesheim hat sich auch mit dem Argument auseinander gesetzt, der Rückrufer habe bei entsprechender Sorgfalt erkennen können, dass es sich um eine teure Mehrwertnummer handelt.

Man argumentierte: “Das Recht schützt auch die Unaufmerksamen” und schloss einen Einfluß dieser Tatsache auf die Tatbestandbestimmung aus.

Dabei ist zu bedenken, dass es sich im Hildesheimer Fall um eine 0190-Nummer handelte und das Risiko eines Anrufs auf diesen Nummern noch eher als “allgemein bekannt”  gelten konnte, als dies bezüglich des Mißbrauchspotenzials der 0137-Gassen der Fall ist. Dieses Potenzial ist anscheinend nicht einmal dem Gesetzgeber bekannt, wie die Parlamentsdebatten um das TKG leider nur zu eindrücklich zeigen.

In jedem Fall ging die plumpe Schutzbehauptung, die letztlich in der Platitüde hätte enden müssen, das Opfer sei “selbst schuld”, vor dem LG Hildesheim so nicht durch. Es wurde hier mit Recht ein Betrug zu Grunde gelegt und der Täter auch dementsprechend verurteilt.

Schon 2004 war ebenfalls die Staatsanwaltschaft in Augsburg der Meinung, dass 0137-Pinganrufe Betrug darstellen:

0137-Betrug: Kripo ermittelt Tatverdächtige – teltarif.de News

Plötzlich sehen sich nun jedoch die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die Generalstaatsanwaltschaft in Celle nicht mehr an die bisherige Rechtsprechung in dieser Frage gebunden. Ihrer Ansicht nach sei das ganze kein strafbarer Betrug, und die Opfer seien mehr oder weniger “selbst schuld”.

Im Kontrast zur bisherigen Rechtsauffassung steht nun die Verfahrenseinstellung zu aktuellen 0137-Ping-Betrugsfällen, verübt im Raum Hannover, in einem sehr merkwürdigen Licht. Auch auf eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle hin sah man keinen Anlass, in dieser Sache weiter tätig werden zu müssen.

Unter dem Aktenzeichen GStA Celle, 2 Zs 1607/09 wies die GStA die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens StA Hannover NZS 5322 Js 44041/09 wegen Betruges (Pingbetrug durch 0137-Lockanrufe) zurück.

Oberstaatsanwalt Brandt erklärt dazu in seinem Ablehnungsbescheid, es sei “nicht Aufgabe des Strafrechts, vor einer groben Sorgfaltspflichtverletzung zu schützen (OLG Celle, 1 Ws 279/06)”.

Weiter äußert er:

“Ich teile die Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass alleine das einmalige Anrufen unter Hinterlegung einer Rufnummer keine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB ist”.

Es ist nicht erkennbar, worin nach Ansicht des Oberstaatsanwaltes der Zweck des einmaligen Klingelns besteht, zumal, wenn man bedenkt, dass bei einem Mobilfunktelefon und bei entsprechend ausgestatteten Telefonen dieses Klingeln die Anzeige “Anruf in Abwesenheit” auslöst.

Auch wird auf die Motivation eines Tatverdächtigen nicht eingegangen, welcher Tausende von Personen anruft – im (exklusiven!) Wissen darum, dass jeder Rückruf ihm Geld einbringt.

Kurzum: es ist vollkommen lebensfremd, hier eine andere Interpretation gelten zu lassen, als pure rechtswidrige Bereicherungsabsicht an fremdem Vermögen.

Das konträre Urteil aus Hildesheim ist dem Oberstaatsanwalt bekannt, er wurde ausführlich auf dieses Urteil hingewiesen. Auf diese bisher geltende Rechtsprechung ist er jedoch nicht näher eingegangen. Ignoriert wurde auch die Ansicht des BGH, der an der grundlegenden Strafbarkeit des Ping-Betrugs keinerlei Zweifel geäußert hat.

Auch die Aussage des Oberstaatsanwaltes, wonach die Mehrwertnummern heutzutage allgemein bekannt seien und daher der Anrufer nicht täusche, wenn er eine solche Nummer angebe, ist in der Sache umstritten – und sie ist vor allem nicht relevant, da diese Mehrwertnummer ja gar nicht die Nummer ist, unter der der Anrufer erreicht werden kann. Das allein stellt schon eine Täuschungshandlung dar (Entstellen der wahren Tatsache, dass ein Rückruf mit dem Ziel, den Anrufer zu erreichen, gar nicht möglich ist).

Inzwischen wurde dagegen Beschwerde eingelegt und interessierten Kreisen diese Entscheidung bekannt gegeben.

Am gestrigen Freitag erschien hierzu ein Blogeintrag bei der Augsburger Allgemeinen:

(Von der Arroganz einer Staatsanwaltschaft – Augsburger Allgemeine Community)

Die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, es läge kein Betrug vor, war ein fatales Signal. Es wäre dann eigentlich zu erwarten, dass auch andere Ermittlungsverfahren von der Einstellung bedroht sind, insbesondere die bundesweit nach Hannover abgegebenen verschiedenen Verfahren wegen des gleichen Sachverhalts (z.B. Js 47423/08 in Hannover als übergeordnetes Verfahren zu Staatsanwaltschaft Frankfurt, 3470 Js 240497/09) und insbesondere auch das im selben Bundesland laufende Ermittlungsverfahren der StA Osnabrück (NZS 140 Js 4466/07). Spätestens jetzt besteht an einer Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft auch ein öffentliches Interesse (siehe exemplarisch die Meldung bei Heise.de).

Die Verfahrenseinstellung führt auch zu der kuriosen Situation, dass vielleicht demnächst in einem Gerichtsbezirk der Ping-Betrug “erlaubt” ist, im anderen dagegen nicht.

Kann man dann den Ping-Betrügern bundesweit den Standort Hannover/Celle als “sicheres Fort Knox” empfehlen? – Hannover als Mekka des innovativen Mehrwertdienstbetrugs? Der “ideale Wirtschaftstandort für innovative TK-Betrüger”?

Die selbstverordnete Untätigkeit durch Einstellung des Verfahrens ist ein Schlag ins Gesicht den Zigtausenden Betroffenen gegenüber – allein die hohen Opferzahlen zeigen doch, dass der Oberstaatsanwalt hier die Lebenswirklichkeiten völlig verkennt.

Als Verbraucher muß man sich fragen, ob inzwischen der banden- und gewerbsmäßige Betrug im Bereich der Telekommunikation zur gewohnheitsrechtlich legitimierten Bagatelle mutiert ist. Wie kann es in Deutschland völlig ohne Konsequenzen bleiben, wenn man auf solche Weise Geld verdient?

Warum tut sich die deutsche Justiz so auffallend schwer mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, besonders wenn sie im Bereich der Telekommunikation oder des Internets verübt wird?

Nimmt man inzwischen bewusst eine Erosion von rechtlichen Normen in Kauf, im Dienst einer vermeintlichen “Standortförderung”?

via Antispam.de

Finanzdienstleister Dr. Brinkmann & Partner

Thursday, den 3. September 2009

Es gibt rund um Cloppenburg viele nette Firmen, die vorwiegend Senioren zu schönen Fahrten ins Grüne einladen, bei denen man sogar die Nachbarn und Freunde mitbringen darf, um mit diesen einen schönen Tag in Gesellschaft zu verbringen. Obendrein gibt es noch “garantierte Nominierungen” auf Geld- und Sachgewinne und einen riesigen Fresskorb – und das völlig gratis.
So wird es zumindest in den blumigen Prospekten der Veranstalter behauptet.

Und dann gibt es da doch gewisse Gruppierungen und Webseiten, die sich unter dem Deckmantel des “Verbraucherschutzes” zusammengetan haben, um diesen ach so wohlmeinenden Firmen, die doch nur das beste für Senioren möchten, das Leben schwer zu machen.

Gewinnbriefe.de, das Forum von Antispam.de, der Lahn-Dill-Kreis und die Verbraucherzentrale Hamburg, sie alle haben etwas gegen die Geldverschenker aus dem Oldenburger Münsterland.

Am 27.07.09 erwischte es den ehrenwerten Finanzdienstleister Dr. Brinkmann & Partner, der in Leverkusen eine Busladung voll mit “Geschädigten des Phillips Lotto Service” abholte, um diesen angeblich einen irgendwann versprochenen Gewinn auszuzahlen. Inzwischen ist dieses Unternehmen offenbar auch unter weiteren Namen aktiv: “Dr. Müller & Partner” sowie “Dr. Schneider & König Finanzdienstleistung”. Aber es ist zweitrangig, wie man nun auch immer heißt – wo man doch nur den Menschen gutes tun will. Nachdem jedoch Ausdrucke der Antispam-Warnseite an einer Haltestelle verteilt wurden und der Busfahrer dies sah, sagte dieser, er dürfe davon nichts wissen, das könne ihn seinen Job kosten. Er habe nur den Auftrag, die Reisenden nach  Walberberg zu bringen. Kurz danach bekam er einen Telefonanruf, fuhr auf einen Parkplatz, telefonierte endlos, und sagte dann den potentiellen Gewinnern, er müsse sie nun allesamt unverrichteter Dinge wieder heim fahren.
Unklar ist allerdings, ob alle Senioren wirklich bemerkt haben, was sie da verpasst haben.

Unglaublich, was solch simple Ausdrucke aus einem Verbraucherschutzforum so zu leisten vermögen:

  • Sie sparen Diesel für das Busunternehmen.
  • Sie ermöglichen dem Busfahrer einen unverhofften freien Nachmittag.
  • Sie sparen den Senioren Zeit und jede Menge Geld und Nerven.
  • Sie sorgen für einen totalen Gewinnausfall der Kaffeefahrtenmafia an diesem Tag.
  • Sie verhindern eine Abzockveranstaltung, auf denen Ramsch zu Wucherpreisen verkauft wird.

Antispam.de – wir leuchten mit Taschenlampen in die Rattenlöcher. Informieren sie sich! Warnen Sie andere!

Zur Antispam-Infoseite über Kaffeefahrten: http://www.antispam.de/wiki/Kaffeefahrt
Informations-Flyer zum Ausdrucken: http://www.antispam.de/wiki/Bild:Flyer_kaffeefahrten.jpg

Internetsperren? Ja, dafür!

Thursday, den 3. September 2009

Geht doch mal raus, und fragt, was die Leute von Internetsperren halten! Die geben das wieder, was Sie durch die Presse erfahren haben. Und was hat z.B. die ganze Axel-Springer-Gemeinschaft zum Thema Internetsperren geschrieben?
http://www.bild.de/BILD/politik/2009/06/17/internet-sperren-allensbach/buerger-unterstuetzen-von-der-leyen-initiative.html

Das Beispiel mit den Büchern ist hier gut gelungen. Damals hat man Bücher verbrannt, heute würde man die Bücher stapeln, ein Tischtuch darüberbreiten und behaupten, die Tischdecke sei die Tapete.

Selbst wenn man Kinderpornographie aus dem offenen Netz bekommen würde, gäbe es kinderpornographische Inhalte weiterhin in geschlossenen Benutzerkreisen. Es gibt ja beispielsweise Fotos eines französichen Fotographen, die als Bildbände bei Buchhandlungen für jedermann bestellbar sind. Es gibt sogenannten Non-nude porn im Netz. Ist für mich auch beides noch etwas, was man durchaus Pornografie zuschreiben kann. Und hat beides direkt mit Kindern zu tun. Je nach Auslegung, z.B. in hundertprozentigen Moslemstaaten würden auch Bilder von Kindern in Unterwäsche/Badebekleidung (und die Urlaubsfotos von letzten Nordseeurlaub zeigen das möglicherweise) dem Nachweis ermöglichen, kinderpornografische Bilder zu besitzen.

Die ältere Generation wird das noch wissen: Es war Ende der sechziger Jahre. Eine dänische Gesellschaft namens “Color Climax” brachte eine Zeitschrift namens Lolita heraus, die zwar nicht ausschliesslich, aber doch zu einem gewissen Teil Sex zwischen Kindern sowie Kindern und Erwachsenen zum Gegenstand hatte.

Seit 2003 gab es etwas, was wohl die meisten Menschen als eindeutige Kinderpornographie bezeichnen würden, frei im Netz. Die Webseiten, eine hieß MyLola, sind heute alle nicht mehr erreichbar, zeigten damals aber frei zugängliche Bilder von Models zwischen 11 und 14 Jahren die sich vor der Kamera selbstbefriedigten.

Und eine der ersten Zeit, die dann auf einmal verschwunden ist, wird sicher Wikileaks sein. Zum Nachlesen: http://wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene